Beweise mir, dass es Bielefeld nicht gibt und kassiere – und: Wer dem Tode nahe ist, bekommt gleichwohl die Kreditkarte;-))
1994 hatte Achim Held mit dem Spruch: „Bielefeld gibt es doch gar nicht!“ die sogenannte Bielefeld-Verschwörung kreiert. Unter dem Motto „#Bielefeldmillion – Das Ende einer Verschwörung“ hatte die Stadt dazu aufgerufen, zu beweisen, dass die ostwestfälische Metropole mit rund 340.000 Einwohnern nicht existiert. Der in diesem Fall klagende Mann schickte im August 2019 ebenfalls einen Beweis für die Nichtexistenz der Stadt ein und begründete ihn mit einem sogenannten Axiom, einer theoretisch abstrakten grundlegenden Aussage, die ohne Beweis gültig ist.
Das leider existierende Landgericht Bielefeld wies die Klage – 1 O 181/22ab: – nach der Veröffentlichung aller zum Wettbewerb erfolgten Texte des Stadtmarketings und auch der Teilnahmebedingungen sei es deutlich gewesen, dass es sich um eine scherzhafte Marketing-Aktion gehandelt habe. Der erforderliche Erfolg wäre, nach dem objektiven Empfängerhorizont nur der offensichtlich unmögliche empirische Beweis der Nichtexistenz Bielefelds gewesen. Konkret nannte das Gericht auch einige Beispiele, an denen der Mann hätte erkennen können, dass die ganze Aktion nicht ganz ernst gemeint war. Zum Beispiel habe die Stadt ausgeführt, wer neben den Mitarbeitern der Stadt selbst nicht teilnehmen dürfe: „Mitarbeiter von Geheimdiensten, Mitglieder der Illuminati und Achim Held, der Erfinder der Verschwörung“. Auch die im Aufruf beispielhaft angeführten Beweise verdeutlichen nach Ansicht des Gerichts die Ausrichtung des Wettbewerbs: „Die Echsenmenschen aus dem Inneren der Erde haben dich angerufen und du hast es auf Band? Du hast die Landung eines Ufos in Bielefeld-Baumheide fotografiert? Kondensstreifen am Himmel haben dir eine geheime Botschaft zukommen lassen? Du hast da mal was auf Facebook gelesen? Zeig uns deine Beweise.“ Im Ergebnis sei die Klage damit unbegründet, so das Gericht. „Dass die Stadt Bielefeld existiert, ist eine offenkundige Tatsache und bedarf keines Beweises, § 291 ZPO“, stellte das LG notwendigerweise ergänzend klar. Dem Bielefelder stehe die Belohnung in Höhe von einer Million Euro daher nicht zu.
Übrigens auch eine klasse Idee, sich mit einem Bundesrichter über Rechtsfragen zu streiten: Die Bank wollte mit einem 88-Jährigen keinen Kreditkartenvertrag abschließen, weil eine „ungünstige Rückzahlungsprognose“ bestehe. Es sei wahrscheinlich, dass er alsbald verstürbe—argh! Und die eventuelle Anspruchsdurchsetzung gegen die Erben sei zu aufwendig. Unser Kläger, ehemals Vors Richter am BUNDESARBEITSGERICHT, erhielt 3.000 Euro AGG-Entschädigung. Da er 6.400 Euro Pension im Monat erhält und die Kreditkarte nur einen Verfügungsrahmen von 2.500 Euro habe, sei es sehr wahrscheinlich, dass bei einem Versterben die Erben einspringen können. Zwar sei es manchmal schwierig, Erben zu finden. Solche Fälle seien jedoch eher die Ausnahme, führt das Gericht aus. Im Regelfall sei klar, wer die Erben sind, sodass diese ausfindig gemacht werden könnten. Ein damit womöglich verbundener Aufwand für die Bank kann laut AG jedoch keinen Grund dafür darstellen, einem alten Menschen keine Kreditkarte zu geben. Zudem sei in diesem Fall wegen der hohen Pension des Richters nicht zu erwarten, dass er überhaupt einen Nachlass mit Schulden hinterlassen werde. Die Bank habe damit erst recht keinen Grund zu befürchten, dass mögliche Rückforderungsansprüche ins Leere gehen.