Waffengleichheit ist nicht des Böhmermann´s Sache oder der beleidigte Dauerbeleidiger – und Achtung: KEINE SATIRE – die LVM und der Aufsitzmäher
Ist das nicht fantastisch? Sie haben ein Millionenpublikum und beleidigen auf Teufel komm raus alles, was Ihnen unter das lose Mundwerk kommt. Egal wie abwertend und ekelig auch immer: Mir kann Keiner was, denn ist ja Satire und die darf alles!!! Und das auch immer in der Gewissheit: Ich stehe auf der Bühne und Widerworte des teils ekelig Beleidigten finden kein Gehör, denn medial kommt nix an. Doch dann tat sich was. Ein Glas Bio-Honig, auf dem Etikett gelabelt als „Beewashing Honey“, vermarktet in einer sächsischen Edeka-Filiale mit einem großen Plakat, auf dem in Großbuchstaben steht: „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt.“ Das Gesicht des vermeintlichen Insektologen war auch abgedruckt: Es handelt sich um keinen Geringeren als Jan Böhmermann.
Bei der Werbeaktion der Meißener Imkerei „MyHoney“ von Rico Heinzig handelt es sich um eine humorvolle und werbewirksame Retourkutsche. Denn der feine Herr Böhmermann hatte Herrn Heinzig in einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ des Greenwashings mit Bienenpatenschaften bezichtigt. Nicht unpfiffig titulierte er das als „Beewashing“.
Der Imker klagte nicht, sondern reagierte mit der obigen Gegensatire im Edeka. Daneben hatte er den Beewashing Honey auf der Imkerei-Website als „Böhmermann-Honig“ mit dem weiteren Satz beworben: „Der Honig zur ZDF Magazin Royale Sendung – auf Wunsch mit eigenem Firmenbranding.“ Beides fand Berufskomiker Böhmermann humorlos und sah darüber hinaus einen nicht hinnehmbaren Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht – lach – und wehrte sich mit einem Unterlassungsantrag vor dem Landgericht Dresden. Damit scheiterte er in erster Instanz – Urt. v. 08.02.2024, Az. EV 3 O 2529/23t). Das Gericht berücksichtigte dabei, dass Heinzigs Imkerei das „geschützte Recht der freien Meinungsäußerung zusteht und sie damit das lnformationsinteresse der Allgemeinheit bedient hat“, wie es in einer Pressemitteilung des LG heißt. Böhmermanns Persönlichkeitsrechte seien nicht höher zu bewerten. Naja, natürlich hat Böhmermann auch Persönlichkeitsrechte. Doch wer sich so benimmt (Erdogan und das Thema Ziege…, zuletzt: Nazis „keulen“), hat gefälligst ein dickeres Fell zu haben. Und an selbiges geht ja kaum jemand, weil die Beleidigten allzu oft keine eigene Plattform haben.
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-796772.html
Ja, nicht nur die LVM, sondern auch andere Versicherer trauern – die in einer mittelprächtigen zweistelligen Millionengröße vorhandenen Aufsitzmäher entgehen dann doch der Versicherungspflicht.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Einigung bezüglich der geplanten Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts erzielt. Ursprünglich sollte gemäß einem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Kfz-Versicherungspflicht für bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und auch für Aufsitzrasenmäher eingeführt werden. Die Entscheidung, die auf einer Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21. Februar 2024 getroffen wurde, fiel, weil die Bundesregierung für ihr Vorhaben massive Kritik kassiert hatte – wie überraschend…..