„Sie können doch, sie haben das Recht“ – gääähn
„Sie können doch, sie haben das Recht, es steht ihnen zu, warum machen sie denn nicht“, uswusw. Viel zu oft gehörte, volles Programm an der Realität vorbei semmelnde Sätze der Herren Arbeitsrichter (gen. Masku). Was wissen die vom Haifischbecken Betrieb, vom Debattendesaster im Gremium und vor allem: Wie eng die Verzahnung des winzigen dt Betriebes mit den Vorgaben der weitweiten Konzerntätigkeit die Realität ist.
Daher gute Idee:
Drei Monate können Arbeitsrichter in Baden-Württemberg in großen Unternehmen Praktika absolvieren. So sollen die Juristen bessere Einblicke in die Belange der Betriebsparteien bekommen. Ihnen soll so die Möglichkeit eröffnet werden, Einblicke in die Arbeitsweise größerer Unternehmen sowie die Tätigkeit der Betriebsräte zu erlangen, die oftmals als Parteien im arbeitsgerichtlichen Prozess vertreten sind, heißt es vom zuständigen Justizministerium.
Die Umsetzung kann ganz simpel sein: Richter können unter Freistellung und Kostentargung durch das Land für drei Monate den Unternehmen zugewiesen werden, ähnlich einer Abordnung an Gerichte oder in Behörden. Ungefähr je zur Hälfte der Zeit sollen die Juristen in die Personalabteilungen und zu den Betriebsräten.
Bereits 2006 wurde ein ähnliches Projekt umgesetzt. Damals war noch vorgesehen, dass die Richter für sechs Monate in den Unternehmen sind. Dieser Zeitraum hatte sich aber als zu lang herausgestellt.
Derzeit sind in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit 117 Richter an neun Arbeitsgerichten und einem LAG tätig, 18 davon sind Proberichter. Von den Proberichtern haben sieben bekundet, dass sie gerne ein Praktikum machen würden.
Beim ersten Durchlauf in 2006 waren die Arbeitsrichter bei der Teilnahme am Betriebspraktikum durchschnittlich bereits 3,8 Jahre am Arbeitsgericht tätig. Fazit derjenigen, die bereits ein Praktikum absolviert haben: „Die Kolleginnen und Kollegen berichteten davon, dass die selbst miterlebte Komplexität von Verhandlungssituationen manche Formulierungen in Betriebsvereinbarung in einem anderen Licht erschienen ließ. Auch sei ihnen durch das Betriebspraktikum bewusster geworden, wie sehr die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberseite und Betriebsrat von in ‚Jahrzehnten gewachsenen Gepflogenheiten geprägt sein‘ könne und wie stark auch externe Vorgaben, etwa von der Konzernzentrale, die Arbeit in den jeweiligen Unternehmen prägen und beeinflussen“,heißt es.
Ach……..
Ganz ehrlich: M.E. muss jeder Arbeitsrichter mindestens sechs Monate im Unternehmen herumgekommen sein. Denn das Arbeitsgericht ist ein Elfenbeinturm, in dem die Beisitzer nicht immer die wirklichkeitsfernen richterlichen Erkenntnislücken mit Leben füllen können. Näher dran sind immer die Richter, die Betriebsverfassungsrecht schulen oder / und Einigungsstellen machen. Für diese Form der Fortbildung zahlen i.ü. die Unternehmen ;-))). Und: Anwälten geht es ebenso……. Es dauert, bevor man versteht, wie das BetrVG tickt.