Sind wir jetzt alle VW??? Neeeeeee, aber nicht veräppeln lassen – und Ausblick
Audi hat seinen Räten das Gehalt gekürzt und prüft auch die Rückforderung für die Vergangenheit. Das ist die Folge eines Strafverfahrens am Bundesgerichtshof gegen führende VW-Mitarbeiter, die in der Vergangenheit Gehälter der Räte nach dem VW-System abgezeichnet haben. Dabei ging es um die Annahme eines völlig unfassbar erhöhten Karrierepfades, der die Räte teils weit über 100tsd katapultiert hat. Das entspricht nicht dem Prinzip des BetrVG´s, das zwingend mit Vergleichspersonen und nicht mit einem erfundenen System der Buddy-Schmierung angelegt ist.
In diesem Zusammenhang prüft derzeit auch die Staatsanwaltschaft aktuell eine Strafanzeige gegen führende Audi-Mitarbeiter. Der Vorwurf ist Untreue wegen unzulässiger Gehälter für den Betriebsrat.
Wichtig: Jetzt zeigen deutschlandweit die Personaler auf die BGH-Entscheidung und meinen nun, sie könnten bestehende BR-Gehälter mal kürzen und auf jeden Fall eindampfen!! Nein, nur wenn es so betrügerisch wie im VW-Konzern teils gelaufen ist vorstellbar.
Übrigens lustig, Geschichte wiederholt sich wieder und wieder: Peter Hartz, der Hartz-IV-Peter (sein Werk!!), hat als Arbeitsdirektor bei VW wegen Veruntreuung von VW-Geldern durch Zahlung überhöhter Gehälter, Prämien und frei verfügbaren Budgets ein Strafverfahren am Hals gehabt. Um genau zu sein, hat er ein Jahrzehnt lang den einstigen Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert „begünstigt“. Angeblich ohne Wissen des damaligen Vorstandschefs Ferdinand Piëch und anderer Top-Manager des VW-Konzerns zahlte Hartz an Volkert zwischen 1995 und 2005 Jahr für Jahr einen „Sonderbonus“ von 200.000 Euro – insgesamt somit zwei Millionen Euro (Punkt 1 der Anklage). Zu dem System der Vergünstigungen gehörte auch, dass Hartz der brasilianischen Geliebten von Volkert, Adriana Barros, ein Zusatzeinkommen verschaffte. Lange Zeit erhielt sie 7.600 Euro pro Monat – insgesamt 399.000 Euro (Punkte 2 bis 20 der Anklage).
Die Punkte 21 bis 44 der Anklage betrafen Spesenmißbrauch, Prostituierte und Lustreisen. Hartz gab seinem Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer den Auftrag, Betriebsrat Volkert „großzügig und wertschätzend zu behandeln und dabei nicht kleinlich zu sein“. „Tatsächlich enthielten die Abrechnungen angeblich dienstlich veranlasster Kosten unter anderem Ausgaben für die Inanspruchnahme von Prostituierten, den Kauf von Maßanzügen und Schmuck, die Anmietung und Renovierung einer lediglich privat genutzten Wohnung in Braunschweig.“ Die Ermittler erwähnten nicht, dass auch Hartz selbst sich Prostituierte von VW bezahlen ließ. „Derart peinliche Details wurden im Rahmen eines Deals des grundsätzlich geständigen Hartz mit der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schwere eingestellt. Hartz = 2 Jahre Bewährung Volkert = 3 Jahre Knast….
Und daher: Hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Kommission beauftragt, bis Anfang Juli Vorschläge für eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu machen, um die Betriebsratsvergütung gesetzlich zu regeln. Ziel sei, die Vergütung auch künftig »fair, nachvollziehbar und rechtssicher« zu gestalten. Die Kommission wird geleitet vom Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Weitere Mitglieder sind die frühere Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt und der Juraprofessor Gregor Thüsing. Betriebsräte dabei????