Die Schwarzroten und die Zukunft des Arbeitsrechts – Whats New? Oder „von der Stirne heiß, rinnen muss der Schweiss“!
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen „Betrachtung“ zu flexibilisieren, im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Das bedeutet, dass die bisherige Begrenzung von maximal zehn Stunden pro Tag (§ 3 Arbeitszeitgesetz, ArbZG) durch eine Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden ersetzt werden könnte.
Die Arbeitgeber frohlocken, da sie eine bessere Anpassung an betriebliche Erfordernisse ermöglicht. Gewerkschaften warnen vor möglichen Gesundheitsrisiken durch längere tägliche Arbeitszeiten und fordern klare Schutzmechanismen. Die Koalition plant eine konkrete Ausgestaltung im Dialog mit den Sozialpartnern, wobei der Gesundheitsschutz und die Einhaltung von Ruhezeiten weiterhin gewährleistet sein sollen.
Die Pflicht zur Einführung eines „objektiven, verlässlichen und zugänglichen“ Systems zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitszeit, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2019 festgestellt . Seither warten ALLE auf eine gesetzliche Umsetzung, da das ArbZG bislang nur eine Dokumentationspflicht für Mehrarbeit vorsieht.
Zwar hat das BAG festgestellt, dass sich die vom EuGH geforderte umfassende Erfassungspflicht bereits aus einer unionskonformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ergibt, aber eine gesetzl Klarstellung tut Not. Richtig schlecht ist: Künftig möchte man die Vetrauensarbeitszeit von der Zeiterfassung ausdrücklich ausnehmen!!!!
Im Koalitionsvertrag bekennen sich SPD und CDU/CSU zum gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro bis 2026. Das Ziel ist erreichbar, aber nicht garantiert. Denn es entscheidet immer noch die Mindestlohnkommission.
Die Koalition plant ein Bundestariftreuegesetz, das öffentliche Aufträge des Bundes ab einem Auftragswert von 50.000 Euro – bei Start-ups mit „innovativen Leistungen“ in den ersten vier Jahren nach Gründung ab 100.000 Euro – an die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen knüpft. Unternehmen müssten künftig nachweislich Löhne mindestens auf Branchentarifniveau zahlen.
Auch sonst trägt der Koalitionsvertrag in diesem Bereich eine deutliche sozialdemokratische Handschrift: Gewerkschaften sollen ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben erhalten – etwas, das das BAG noch vor wenigen Wochen klar verneint hat.
Zuschläge für Mehrarbeit solllen steuerfrei gestellt werden, sofern sie über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträge orientierte Vollzeit (nur Vollzeit!!) hinaus geleistet wird.
Geplant ist weiterhin die Reduzierung gesetzlicher Schriftformerfordernisse – etwa bei Befristungen nach § 14 Abs. 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG).
Auch will die Regierung an der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung festhalten.
Die Digitalisierung kommt auch bei der Betriebsratsarbeit an: Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen sollen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) aufgenommen werden. Betriebsratswahlen sollen online möglich werden.
Betrüblich: Maßnahmen zur Bekämpfung von sog. Union-Busting, also der systematischen Blockade und Sabotage von Betriebsräten wird es nicht geben. So wurde weder die bislang nur auf Antrag verfolgte Behinderung von Betriebsratsarbeit (§ 119 BetrVG) geändert, noch der besondere Kündigungsschutz für Initiatoren von Betriebsratswahlen auf außerordentliche Kündigungen ausgeweitet.
Auch die vielfach geforderte Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wurde nicht umgesetzt.